LG Berlin - Beschluß vom 01.12.1998 (8 O 539/98) - DRsp Nr. 2000/1554
LG Berlin, Beschluß vom 01.12.1998 - Aktenzeichen 8 O 539/98
DRsp Nr. 2000/1554
Die Überbürdung der Kosten auf den Antragsteller im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor vergeblich aufgefordert hat, die Eintragung der Vormerkung zu bewilligen.