LG Berlin - Beschluß vom 01.12.1998
8 O 539/98
Normen:
ZPO §§ 485, 93 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 946

LG Berlin - Beschluß vom 01.12.1998 (8 O 539/98) - DRsp Nr. 2000/1554

LG Berlin, Beschluß vom 01.12.1998 - Aktenzeichen 8 O 539/98

DRsp Nr. 2000/1554

Die Überbürdung der Kosten auf den Antragsteller im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor vergeblich aufgefordert hat, die Eintragung der Vormerkung zu bewilligen.

Normenkette:

ZPO §§ 485, 93 ;
Fundstellen
BauR 1999, 946