LG Berlin - Urteil vom 09.12.1996 (93 O 111/96) - DRsp Nr. 1998/7214
LG Berlin, Urteil vom 09.12.1996 - Aktenzeichen 93 O 111/96
DRsp Nr. 1998/7214
Der Lieferant von Gegenständen, die der Unternehmer bei der Herstellung des Werks verwendet, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers, da er nicht in den werkvertraglichen Pflichtenkreis des Unternehmers gegenüber dem Besteller einbezogen ist.