Die Klägerin macht Restwerklohnansprüche für die Erstellung einer Verbundleitung geltend.
Die Beklagte schrieb die Verbundleitung ... der Strecke von ... bis ... nach Maßgabe der
Die Klägerin gab mit Schreiben vom 17.06.1996 ihr Angebot ab. Auf Bl. 78 dieses Angebots (Anlage 1 der Klägerin) befindet sich folgende Zusammenstellung:
Summe ohne Mehrwertsteuer 1.486.995,40 DM
abzüglich Nachlass aus 1.486,995,40 DM
in Höhe von 15 % 223.049,31 DM
Summe ohne Mehrwertsteuer: 1.710.044,71 DM.
Mit Anschreiben vom 12.07.1996 (Anlage 3) übermittelte das Ingenieurbüro ... der Klägerin den Auftrag der Beklagten vom 10.07.1996 (Anlage 4) zum rechnerisch geringfügig berichtigten Angebotspreis von 1.486.690,30 DM abzüglich 15 % Nachlass =
netto 1.263.686,75 DM.
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