LG Frankfurt/Main - 24.05.1989 (2/4 O 480/88) - DRsp Nr. 1998/2704
LG Frankfurt/Main, vom 24.05.1989 - Aktenzeichen 2/4 O 480/88
DRsp Nr. 1998/2704
Bei der Abtretung der Werklohnforderung verbleibt das Recht, gegenüber der Schlußzahlungserklärung des Auftraggebers den Vorbehalt zu erklären, grundsätzlich beim Auftragnehmer, solange dieser es nicht ausdrücklich und selbständig auf einen anderen überträgt.