LG Leipzig - Urteil vom 23.07.1999 (3 O 2479/99) - DRsp Nr. 2000/1559
LG Leipzig, Urteil vom 23.07.1999 - Aktenzeichen 3 O 2479/99
DRsp Nr. 2000/1559
Ist die Haustechnik nicht Jahr-2000-fähig, so stellt dies einen Sachmangel dar. Der Auftragnehmer ist zur Abhilfe auch dann verpflichtet, wenn der Datumswechsel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eintritt.