LG Lüneburg - Beschluß vom 04.11.1998 (8 O 328/98) - DRsp Nr. 1999/7225
LG Lüneburg, Beschluß vom 04.11.1998 - Aktenzeichen 8 O 328/98
DRsp Nr. 1999/7225
Haben die Parteien nach Zustellung eines Mahnbescheids eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, so ist die Verweisung des Rechtsstreits an das vereinbarte als das zuständige Gericht zulässig.