LG Lüneburg - Urteil vom 12.03.1998 (1 S 272/97) - DRsp Nr. 1998/17580
LG Lüneburg, Urteil vom 12.03.1998 - Aktenzeichen 1 S 272/97
DRsp Nr. 1998/17580
»Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Unternehmers führt nicht zur vorzeitigen Fälligkeit eines mit dem Auftraggeber im Bauleistungsvertrag vereinbarten Sicherungseinbehalts. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt des Konkurses noch keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von Mängeln ersichtlich sind.«