» Gehen von (Einbau-)Möbeln Ausdünstungen aus, die Ä je nach persönlicher Empfindlichkeit - brennende Augen und/oder Kopfschmerzen verursachen und.. als beißend oder stechend, jedenfalls objektiv als unangenehm empfunden werden, so daß ein längerer Aufenthalt in den Räumen, in denen diese Möbel aufgestellt sind, nicht erträglich ist, weil das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt wird, so sind derartige Möbel mit einem Fehler behaftet, der wesentlich ist und die Gebrauchsfähigkeit nicht nur beeinträchtigt, sondern aufhebt (§ 13 Nr. 1, 7 VOB/B). ...
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|