LG Paderborn - Beschluß vom 07.12.1993 (5 T 535/93) - DRsp Nr. 1995/2171
LG Paderborn, Beschluß vom 07.12.1993 - Aktenzeichen 5 T 535/93
DRsp Nr. 1995/2171
Für die Errichtung eines in üblicher Weise zu erstellenden Sandkastens im Garten der Wohnungs-eigentumsanlage ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.