LG Potsdam - Beschluß vom 15.07.1997 (6 OH 1/95) - DRsp Nr. 1999/5585
LG Potsdam, Beschluß vom 15.07.1997 - Aktenzeichen 6 OH 1/95
DRsp Nr. 1999/5585
In einem selbständigen Beweisverfahren ist eine gesonderte Entscheidung über die auf einer teilweisen Rücknahme des Antrags beruhenden Kosten nicht zulässig.