Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp
VGH Bayern, vom 16.04.1981 - Aktenzeichen 20 CS 80 D.61
DRsp Nr. 2009/17418
Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp
1. Beim vorläufigen Rechtsschutz gegen Großvorhaben, die nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig gemacht werden können, kommt den Erfolgsaussichten der Anfechtungsklagen eine gesteigerte Bedeutung für die gerichtliche Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5VwGO zu.2. a)Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG, der die Erörterung eines Vorhabens mit allen Betroffenen vorschreibt, verleiht denjenigen kein gerichtlich durchsetzbares Recht auf Teilnahme am Erörterungstermin, die nicht oder zu spät Einwendungen erhoben haben.b) Zum Inhalt und Umfang der Erörterungspflicht.3. a) Das Mitwirkungsverbot des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5BayVwVfG gilt auch bei Aufsichtsratsmitgliedschaften in Unternehmen, die der Daseinsvorsorge dienen, und auch bei Mitgliedschaften, die in amtlicher Eigenschaft wahrgenommen werden.b) Ein "Tätigwerden" im Sinne des Art. 20 Abs. 1BayVwVfG ist jede Handlung, die die im Verfahren zu treffende Sachentscheidung beeinflußt oder beeinflussen kann. Die Möglichkeit einer Beeinflussung ist aufgrund einer typisierenden, die üblichen Verfahrensabläufe berücksichtigenden Prüfung zu beurteilen. Auf die Zugehörigkeit des Mitwirkenden zu der zur Entscheidung berufenen Behörde kommt es nicht an.
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