VGH Bayern - Urteile vom 17.05.1972 - 66 VII 71 - 88 VII 71,
Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens [München II, Franz-Josef-Strauß] - Verhältnis von Luftverkehrsrecht zum Raumordnungsrecht und Landesplanungsrecht; Vorläufiger Rechtsschutz für die betroffenen Gemeinden
BVerwG, Beschluß vom 21.02.1973 - Aktenzeichen IV CB 69.72
DRsp Nr. 2009/19364
Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens [München II, Franz-Josef-Strauß] - Verhältnis von Luftverkehrsrecht zum Raumordnungsrecht und Landesplanungsrecht; Vorläufiger Rechtsschutz für die betroffenen Gemeinden
1. a) Der vorbeugende Rechtsschutz wird nicht durch seinen Anlaß, sondern durch sein Ziel gekennzeichnet, ernstlich befürchteten künftigen Rechtsverletzungen vorzubeugen.b) Der Inanspruchnahme vorbeugenden Hechtsschutzes steht es deshalb nicht entgegen, daß sie durch eine bereits eingetretene Rechtsverletzung ausgelöst wird, sofern gerade diese Rechtsverletzung ersichtlich macht, daß auch für die Zukunft mit Rechtsverletzungen gerechnet werden muß.c) Die Zulässigkeit eines vorbeugenden Rechtsschutzes hat demnach ihre Besonderheit ausschließlich darin, daß sie ein entsprechend qualifiziertes, nämlich ein auf die Inanspruchnahme gerade vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraussetzt.d) Deshalb ist für einen vorbeugenden Rechtsschutz kein Raum, wenn und solange der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann.
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