Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.10.2013 (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 36.353,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2010 zu zahlen.
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