BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 13; BauNVO § 1 Abs. 2 Nr. 10; BayStrWG (Straßen- und Wegegesetz Bayern) Art. 2;
Fundstellen:
UPR 2007, 319
Mängel eines isolierten Straßenbebauungsplans und deren Heilung
VGH Bayern, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen 8 N 06.710
DRsp Nr. 2009/18670
Mängel eines isolierten Straßenbebauungsplans und deren Heilung
1. Die im räumlichen Geltungsbereich eines isolierten Straßenbebauungsplans liegenden Bestandteile der Straßen (Art. 2BayStrWG) sind als öffentliche Verkehrsflächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 11BauGB festzusetzen. Die Festsetzung eines (Sonder-) Baugebiets für die Straße nach § 1 Abs. 2 Nr. 10BauNVO kommt insoweit nicht in Betracht.2. Mängel eines isolierten Straßenbebauungsplans wie die fehlerhafte Bezeichnung eines Sonderbaugebiets können grundsätzlich im vereinfachten Änderungsverfahren nach § 13BauGB behoben werden.
Normenkette:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 13; BauNVO § 1 Abs. 2 Nr. 10; BayStrWG (Straßen- und Wegegesetz Bayern) Art. 2;
Gründe:
I.
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