Mängel eines Werks aufgrund der Vorleistung eines anderen Unternehmers
BGH, vom 11.04.1957 - Aktenzeichen VII ZR 308/56
DRsp Nr. 1996/15485
Mängel eines Werks aufgrund der Vorleistung eines anderen Unternehmers
Tritt an einem Werk ein Mangel auf, der ausschließlich durch die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers verursacht ist, so ist das Werk selbst nur dann fehlerhaft, wenn ein Fachmann den Mangel der Vorarbeit erkennen konnte.