OLG Celle - Urteil vom 03.07.2002
7 U 123/01
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3 ; BGB § 254 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 101
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 39/99

Mängelhaftung des Unternehmers bei fehlerhafter Fachplanung

OLG Celle, Urteil vom 03.07.2002 - Aktenzeichen 7 U 123/01

DRsp Nr. 2004/8001

Mängelhaftung des Unternehmers bei fehlerhafter Fachplanung

Unterläßt ein Unternehmer den nach § 4 Nr. 4 VOB/B gebotenen Hinweis auf einen Mangel, so haftet er zwar für ihn. Ist ihm aber nur Fahrlässigkeit zur Last zu legen, so führt ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers durch falsche Vorgaben in Form einer fehlerhaften Fachplanung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses zu einer Schadensteilung.

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3 ; BGB § 254 ;

Tatbestand:

Die Klägerin - ein Unternehmen für Heizungsbau und Lüftungsbau sowie für Sanitär- und Elektroinstallationen - nimmt die Beklagten auf Entrichtung von restlichem Werklohn in Anspruch.