I.
Die Kläger verlangen von der Beklagten Schadensersatz wegen vermeintlicher schalltechnischer Mängel des Dachs ihres im Jahr 1997 von der Beklagten errichteten Einfamilienhauses.
Der Bauvertrag der Parteien vom 25.07./07.08.1996 sieht die Einbeziehung der Bestimmungen der VOB/B vor (Bl. 11 - 42 d.A.). Das Dach des Hauses vom Typ "K..." ist als Satteldach unter Verwendung von Fertigteil- Dachkassettenplatten, sog. "Holländischen Baupaneelen" errichtet. Die Kläger nahmen das Fertiggestellte Haus am 26.09.1997 ab.
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