LG Stuttgart, vom 21.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 372/06
Mangelhaftigkeit eines Glasdaches
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 4 U 23/07
DRsp Nr. 2008/24097
Mangelhaftigkeit eines Glasdaches
»1. Spontan brechendes Einscheiben-Sicherheits-Glas (ESG) ist auch dann mangelhaft, wenn die Brüche technisch nicht vermeidbar sind.2. Kann ein Auftraggeber das in Fachkreisen bekannte Risiko der Spontanbrüche durch Recherchen erkennen, trifft ihn ein Verursachungs-/Verschuldensbeitrag «