OLG Braunschweig - Urteil vom 24.02.1998
4 U 32/97
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 416
DRsp I(146)96c-d
VersR 1999, 502
r+s 1999, 103

Maschinelles Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine: Haftung für Verrichtungsgehilfen

OLG Braunschweig, Urteil vom 24.02.1998 - Aktenzeichen 4 U 32/97

DRsp Nr. 1999/5444

Maschinelles Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine: Haftung für Verrichtungsgehilfen

»Bei maschinellem Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine sind wegen der erheblichen Gefahren für bereits vorhandene Versorgungsleitungen hohe Anforderungen an Auswahl und Überwachung der Verrichtungsgehilfen zu stellen. Eine Verletzung dieser erhöhten Sorgfaltspflicht ist anzunehmen, wenn der Bauführer ohne Einblick in die ihm übergebenen Verlegungspläne gearbeitet hat.«

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
BauR 1999, 416
DRsp I(146)96c-d
VersR 1999, 502
r+s 1999, 103