Maßgeblicher Wert für Gebührenberechnung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer über die Ausschreibung einer Baukonzession für ein Fußballstadion und eine multifunktionale Sporthalle - Stadionbau II
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 1 Verg 2/07
DRsp Nr. 2007/9037
Maßgeblicher Wert für Gebührenberechnung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer über die Ausschreibung einer Baukonzession für ein Fußballstadion und eine multifunktionale Sporthalle - Stadionbau II
»1. Ist ein Nachprüfungsantrag auf die Fortsetzung von Auftragsverhandlungen zur Vergabe einer Baukonzession für ein Fußballstadion und eine Sportarena gerichtet, so ist für die Gebührenberechnung im Nachprüfungsverfahren der Bruttoauftragswert der gesamten Baukonzession maßgeblich. Ob der Auftraggeber inzwischen von der Absicht der Beschaffung einer Sportarena Abstand genommen hat, ist kostenrechtlich unerheblich.2. Auf die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB hat die Art. der Maßnahme zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens, die dem Antragsteller vorschwebt, regelmäßig keinen Einfluss.«
Normenkette:
GWB § 116 § 128 Abs. 2 Satz 1 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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