Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung und Preisermittlung eines Grundstücks
BGH, vom 15.11.1979 - Aktenzeichen III ZR 78/78
DRsp Nr. 1996/14519
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung und Preisermittlung eines Grundstücks
Bei der Ermittlung der Werte der Einwurfsgrundstücke sind zwei Zeitpunkte zu unterscheiden: für die Bewertung des Grundstücks selbst (Qualität) und für die Preisermittlung. Für die Qualität ist die Zeit vor der Aufstellung eines Bebauungsplans maßgebend (vgl. für die Enteignungsentschädigung BGHZ 63, 240). Weist der Bebauungsplan eine Grünfläche aus, so ist die frühere Nutzungsmöglichkeit maßgebend.