Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit nach §§ 3 Abs. 1,
"Die Betroffene ist eine polnische GmbH, die 80 Mitarbeiter beschäftigt und deren Geschäftsführerin Frau Sch. ist. Gegen die GmbH waren in den Jahren 1997 und 1998 mehrere Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmersendegesetz anhängig, die jedoch nach Angaben der Geschäftsführerin bisher nicht zu Verurteilungen geführt haben sollen. Vielmehr sollen sie zum Teil eingestellt worden sein, zum Teil noch anhängig sein.
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