OLG Celle - Urteil vom 13.12.2000
7 U 223/98
Normen:
BGB §§ 634, 472 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1122

Minderung des Werklohnes wegen Abweichung von der ursprünglichen Geschoßhöhe beim Wiederaufbau eines Gebäudes; Hinweispflicht des Unternehmers

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 7 U 223/98

DRsp Nr. 2001/14068

Minderung des Werklohnes wegen Abweichung von der ursprünglichen Geschoßhöhe beim Wiederaufbau eines Gebäudes; Hinweispflicht des Unternehmers

Wünschen die Eigentümer eines Hauses nach einem Brandschaden den möglichst genauen Wiederaufbau des Hauses, so hat der Unternehmer darauf hinzuweisen, falls die Geschoßdecke des nach einer erstellten Statik neu zu erstellenden Gebäudes nach unten von dem früheren Zustand abweicht. Unterläßt er diesen Hinweis, so sind die Eigentümer zur Minderung des Werklohns berechtigt.

Normenkette:

BGB §§ 634, 472 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1122