BVerwG vom 30.08.1985
4 C 48.81
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 3 Alt. 3;
Fundstellen:
AgrarR 1986, 145
BauR 1985, 661
BayVBl 1986, 251
BBauBl 1986, 811
BRS 45 Nr. 75
BRS 44 Nr. 107
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228
BWGZ 1986, 547
DÖV 1986, 299
DRsp V(527)291c-e
DVBl 1986, 186
HGZ 1986, 311
NJW 1986, 394
NuR 1986, 199
NVwZ 1986, 38
RdL 1986, 9
StädteT 1986, 149
ZfBR 1985, 288
ZfBR 1986, 83
ZKF 1986, 228
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 21.08.1979 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 583/78
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.04.1981 - 1 A 415/79,

Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht zur Annahme eines Erschließungsangebots des Bauherrn durch die Gemeinde

BVerwG, vom 30.08.1985 - Aktenzeichen 4 C 48.81

DRsp Nr. 1992/5654

Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht zur Annahme eines Erschließungsangebots des Bauherrn durch die Gemeinde

1. Die Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung bestimmen sich jeweils nach dem zu errichtenden Vorhaben; an die Sicherung der Erschließung eines im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Betriebs sind nur geringe Anforderungen zu stellen. 2. Die Annahme eines hinreichend zuverlässigen Angebots eines Bauherrn, seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich selbst zu erschließen, kann der Gemeinde je nach den Umständen des Einzelfalls zugemutet werden.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 3 Alt. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger, der Ende 1977 ein am H Moor in der Gemeinde Groß N gelegenes Grundstück (Flurstück 6/1 der Flur 9 der Gemarkung Groß N) erworben hat, begehrt einen Vorbescheid für die Errichtung eines Baumschulbetriebes einschließlich eines Einfamilienwohnhauses, zweier Gewächshäuser, eines Heizungshauses und eines Packhauses. Er betreibt zur Zeit eine Baumschule in H.