Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Ersatz der Schäden in Anspruch, die ihr dadurch entstanden sind, daß sie ein begonnenes Bauvorhaben hat stillegen müssen, weil eine ihr von der Beklagten erteilte Baugenehmigung auf Nachbarwiderspruch hin im Verwaltungsstreitverfahren aufgehoben worden ist.
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