Die Parteien streiten wegen der Folgen eines Brandes in der C. SCHOOL in B., einer Schule für Kinder britischer Armeeangehöriger, die im Auftrag des Staatshochbauamtes O. errichtet worden war. Bei diesem Brand wurden am 16. August 1988 große Teile des Schulgebäudes zerstört. Die Klägerin als Eigentümerin begehrt Ersatz von Wiederherstellungs- und Nebenkosten sowie Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für weiter zu erwartende Schäden.
Die Beklagte zu 3 verlegte als Nachunternehmerin der von der Klägerin beauftragten Beklagten zu 1, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Beklagte zu 2 ist, eine Gasleitung. Für sie waren der Beklagte zu 4 als Monteur und der Zeuge A. als Auszubildender tätig.
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