I.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit Sitz in B; Geschäftsstellen unterhält er in B und H. Sein in der Satzung festgelegter Zweck ist die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege; eine besondere Aufgabe ist "der Schutz freilebender Vögel allerorts und in ihrem gesamten Artenreichtum". Mit Schreiben vom 31. Dezember 1976 beantragte der Kläger seine Anerkennung gemäß §
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