Mögliches Widerrufsrecht bei Fertighauskauf auf Teilzahlungsbasis
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2004 - Aktenzeichen 12 U 131/03
DRsp Nr. 2004/16732
Mögliches Widerrufsrecht bei Fertighauskauf auf Teilzahlungsbasis
Auf einen Vertrag über den Kauf eines Fertighauses mit Errichtungsverpflichtung, bei dem nach dem Zahlungsplan die Zahlung der Vergütung in Teilzahlungen vorgesehen ist, findet das Widerrufsrecht nach § 499BGB nur Anwendung, wenn der Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe entgeltlich gewährt wird. Entgeltlichkeit bedeutet dabei jede Art. von Gegenleistung, seien es Zinsen oder eine einmalige Vergütung wie z. B. eine Bearbeitungsgebühr. An der Entgeltlichkeit fehlt es, wenn der Gesamtbetrag der zu zahlenden Raten mit dem Grundpreis (Barzahlungspreis) übereinstimmt.