AG Lemgo - Beschluss vom 16.08.2012
6 AR 77/12
Normen:
BGB § 21;

Möglichkeit der Eintragung eines Vereins als Idealverein im Falle des Innehabens der Anlage von Kapital als Schwerpunktthema

AG Lemgo, Beschluss vom 16.08.2012 - Aktenzeichen 6 AR 77/12

DRsp Nr. 2013/9325

Möglichkeit der Eintragung eines Vereins als Idealverein im Falle des Innehabens der "Anlage von Kapital" als Schwerpunktthema

Wenn in der Satzung eines zur Eintragung im Vereinsregister neu angemeldeten Vereins, dessen offensichtliches Schwerpunktthema die "Anlage von Kapital" ist, vorgegebene reine Ziele des Verbraucherschutzes lebensfremd erscheinen und im Gegenteil von den tatsächlichen Gegebenheiten her eine Teilnahme der Mitglieder bzw. Vorstände im Namen des Vereins am Wirtschaftsverkehr schlüssigerweise nur unterstellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Idealverein. Da es auf die tatsächliche Zielsetzung des Vereins ankommt, ist in diesem Fall die Eintragung ins Vereinsregister zu untersagen.

Tenor

Der Antrag auf Eintragung des "V D K", vertreten durch die gewählten Vorstände , in das Vereinsregister gemäß Anmeldung vom 24.02.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 21;

Gründe

Die Satzung des Vereins lässt nicht genügend erkennen, dass es sich bei dem Personenverband um einen "nicht wirtschaftlichen Verein" gem. § 21 BGB handelt.