VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 13.12.2012
3 S 261/10
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 1, 2; BauGB § 4a Abs. 3 S. 1; BauGB § 214 Abs. 4;

Möglichkeit der Unterbleibens eines Hinweises auf die umweltbezogenen Informationen in Stellungnahmen im Rahmen einer Auslegungsbekanntmachung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2012 - Aktenzeichen 3 S 261/10

DRsp Nr. 2013/5440

Möglichkeit der Unterbleibens eines Hinweises auf die umweltbezogenen Informationen in Stellungnahmen im Rahmen einer Auslegungsbekanntmachung

1. In der Auslegungsbekanntmachung kann nicht der Hinweis auf die umweltbezogenen Informationen in Stellungnahmen unterbleiben, die die Gemeinde als wesentlich ansieht und deswegen mit dem Bebauungsplanentwurf auslegen wird.2. Zu Antrag und Prüfungsreihenfolge bei zwei aufeinanderfolgenden ergänzenden Verfahren.

Tenor

Der Bebauungsplan "Friedhofstraße-Bergstraße-Lackendorfer Weg" der Gemeinde Eschbronn in den Fassungen vom 20. Oktober 2009, vom 5. Juli 2011 und vom 27. November 2012 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 1, 2; BauGB § 4a Abs. 3 S. 1; BauGB § 214 Abs. 4;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Friedhofstraße-Bergstraße-Lackendorfer Weg" der Antragsgegnerin.

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