Der Antragsteller erstrebt einstweiligen Rechtsschutz gegen Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Er sieht sich durch diese unzumutbaren Geruchs- und Lärmeinwirkungen, außerdem der Gefahr ausgesetzt, dass sein Grundstück in seinem Wert gemindert und das dort stehende denkmalgeschützte Ensemble in seinem Erscheinungswert erheblich herabgesetzt wird.
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