I.
Der Kläger ist Eigentümer des Hausgrundstücks S-straße ... in W, das er unter Abbruch der bisherigen Bebauung (Hotel "W") mit einem neuen Wohn- und Wirtschaftsgebäude bebauen will. Hierfür hatte er unter dem 13. August 1965 von der Stadt W die Genehmigung erhalten, worauf Abriß und Neubau Anfang 1966 in Angriff genommen wurden.
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