BVerwG - Urteil vom 13.06.1969
IV C 80.67
Normen:
BBauG § 34; BBauG § 36 Abs. 1; GG Art. 14; VwGO § 65 Abs. 2;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 21
DVBl 1970, 60
RdL 1969, 306
SchlHA 1973, 133
VerwRspr 20, 828
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.05.1967 - I A 81/66,

Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich; Beschränkung einer schönen Aussicht

BVerwG, Urteil vom 13.06.1969 - Aktenzeichen IV C 80.67

DRsp Nr. 2009/19323

Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich; Beschränkung einer schönen Aussicht

1. Zur Frage, ob eine Baugenehmigung nach § 34 BBauG, die die Einschränkung einer "schönen Aussicht" vom Nachbargrundstück zur Folge hat, den Nachbarn in seinen Rechten verletzen kann. 2. Ob etwas nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist (§ 34 BBauG), kann nicht allein nach der Bebauung eines Grundstücks oder nur ganz weniger Grundstücke bestimmt werden. 3. Ein Fall der notwendigen Beiladung der Gemeinde liegt nicht vor, wenn ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung klagt, für die die Gemeinde das nach § 36 Abs. 1 BBauG erforderliche Einvernehmen nicht erklärt hat.

Normenkette:

BBauG § 34; BBauG § 36 Abs. 1; GG Art. 14; VwGO § 65 Abs. 2;

Gründe:

I.