OVG Rheinland-Pfalz, vom 21.06.1965 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 87/64
Nachbarklage gegen einen Befreiungsbeschluß für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich [§ 34 BBauG]
BVerwG, Urteil vom 13.06.1969 - Aktenzeichen IV C 234.65
DRsp Nr. 1996/26125
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich [§ 34 BBauG]
1. § 34 BBauG hat keine nachbarschützende Funktion.2. Durch eine gegen § 34 BBauG verstoßende Baugenehmigung kann ein Dritter in seinem Eigentumsrecht verletzt sein, wenn die Genehmigung bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich trifft.3. Zur Umdeutung eines irrig auf Grund des § 24 Abs. 3 BNVO erteilten "Befreiungsbeschlusses" in einen Bauvorbescheid.