VGH Bayern vom 28.02.2000
2 B 93.2861
Normen:
BayBO Art. 62 S. 2 ; BauGB § 34 ; BauNVO § 5 § 15 ;

Nachbarklage gegen Schweinestall [landwirtschaftl. Betrieb mit 19 Zucht-/Mastschweinen] in einem Gebiet, das entweder einem Dorfgebiet entspricht oder als Gemengelage i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB anzusehen ist; kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

VGH Bayern, vom 28.02.2000 - Aktenzeichen 2 B 93.2861

DRsp Nr. 2004/14069

Nachbarklage gegen Schweinestall [landwirtschaftl. Betrieb mit 19 Zucht-/Mastschweinen] in einem Gebiet, das entweder einem Dorfgebiet entspricht oder als Gemengelage i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB anzusehen ist; kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

Normenkette:

BayBO Art. 62 S. 2 ; BauGB § 34 ; BauNVO § 5 § 15 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich als Rechtsnachfolgerin ihres während des Berufungsverfahrens verstorbenen Ehemannes gegen die dem Beigeladenen erteilte baurechtliche Genehmigung zum Einbau eines Schweinestalles in die vorhandene Scheune.