I. Die Antragstellerinnen sind zur Zeit als Entsorgungsunternehmen mit dem Einsammeln und Transportieren von Abfällen aus privaten Haushalten im Landkreis B. beauftragt. Der Antragsgegner hat jedoch die bestehenden Verträge zum 31.12.2005 gekündigt, da er beabsichtigt, diese Aufgaben künftig durch den benachbarten Landkreis Sch. ausführen zu lassen, der über einen Eigenbetrieb im Bereich der Abfallwirtschaft verfügt.
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