VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 26.03.1997
8 S 411/97
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1;
Fundstellen:
AgrarR 1999, 62
RdL 1997, 237
VBlBW 1997, 343
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 16.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4051/96

Nachbarrechtliche Abwehransprüche eines im Außenbereich wohnenden Landwirts gegen die Erweiterung eines Rindertstalls durch den benachbarten Landwirt

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.1997 - Aktenzeichen 8 S 411/97

DRsp Nr. 2009/19232

Nachbarrechtliche Abwehransprüche eines im Außenbereich wohnenden Landwirts gegen die Erweiterung eines Rindertstalls durch den benachbarten Landwirt

Zur Zulässigkeit der Erweiterung eines im Außenbereich gelegenen Rinderstalls in der Nähe des Wohnhauses eines anderen Landwirts, der auf seinem Grundstück ebenfalls Rinder hält.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Kläger 1 und 2 sind Eigentümer des mit einem Wohnhaus und zwei landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Grundstücks Flst.Nr. X in R.. Das Grundstück grenzt nach Osten an das dem Beigeladenen gehörende Grundstück Flst.Nr. Y, auf dem sich ebenfalls ein Wohnhaus sowie mehrere landwirtschaftliche Gebäude befinden.