BVerwG - Beschluß vom 15.03.1973
IV B 96.72
Normen:
BBauG § 34; GG Art. 14;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 35
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 03.03.1972

Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines Gewerbebetriebs; Situationsgebundenheit des Grundeigentums

BVerwG, Beschluß vom 15.03.1973 - Aktenzeichen IV B 96.72

DRsp Nr. 2009/19918

Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines Gewerbebetriebs; "Situationsgebundenheit" des Grundeigentums

1. Eine Grundstückssituation, die bereits die Nachbarn unerträglich beschwert, kann durch ein hinzutretendes Bauvorhaben noch weiter verschlechtert werden, und zwar den Umständen nach auch derart, daß die hinzutretende Verschlechterung die Nachbarn schwer und unerträglich in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt. 2. Die Rechtmäßigkeit einer von den Nachbarn bekämpften Baugenehmigung ist auf Grund eines Vergleichs der bei Ausnutzung der Baugenehmigung zu erwartenden Situation mit der vorgegebenen Situation - diese einschließlich der bereits vorhandenen lästigen Bauanlagen - zu beurteilen.

Normenkette:

BBauG § 34; GG Art. 14;

Gründe: