I. VG Koblenz - Urteil vom 05.11.1998 - 1 K 568/98.KO,
OVG Rheinland-Pfalz, vom 27.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 11669/99
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung
BVerwG, Beschluss vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 4 B 59.02
DRsp Nr. 2006/6026
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung
1. Aus § 12 Abs. 2BauNVO - allerdings eingeschränkt durch § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO i.V.m. §§ 2 bis 14BauNVO - folgt, dass die Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen haben, dass aber besondere örtliche Verhältnisse auch zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann. Dabei ist der in § 12 Abs. 2BauNVO enthaltenen Grundentscheidung Rechnung zu tragen.
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