I. VG Koblenz - Urteil vom 26.02.1981 - 7 K 131/80.KO,
OVG Rheinland-Pfalz, vom 22.10.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 69/81
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
BVerwG, vom 18.10.1985 - Aktenzeichen 4 C 19.82
DRsp Nr. 1992/5632
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
»§ 34 Abs. 3 BBauG hat keine drittschützende Funktion; soweit durch die Verweisung dieser Vorschrift auf § 15 Abs. 1BauNVO in Ausnahmefällen Drittschutz gewährt werden kann, reicht dieser nicht weiter als der Drittschutz, den § 34 Abs. 1 BBauG dadurch vermittelt, daß der Begriff des "Einfügens" das Rücksichtnahmegebot umfaßt.«