OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 02.07.2003
3 L 157/02
Normen:
LBauO M-V § 80 ; VwGO § 113 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NJ 2004, 140
Vorinstanzen:
VG Schwerin, vom 17.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 653/00

Nachbarrechtsschutz; Abrissverfügung

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.07.2003 - Aktenzeichen 3 L 157/02

DRsp Nr. 2008/6977

Nachbarrechtsschutz; Abrissverfügung

»Die Bauaufsichtsbehörde kann ermessensgerecht den Erlass einer Abrissverfügung ablehnen, wenn zwar die Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen nachbarrechtliche Vorschriften auf die Klage des Nachbarn aufgehoben worden ist, das Grundstück aber durch eine Vorgängerbebauung in ähnlicher Weise belastet war und das Verwaltungsgericht auf Anträge des Bauherrn zwei sofortig vollziehbar erklärte Baustoppverfügungen ausgesetzt hatte.«

Normenkette:

LBauO M-V § 80 ; VwGO § 113 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Anspruch der Kläger auf Erlass einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung durch den Beklagten gegen den Beigeladenen.