OVG Niedersachsen - Beschluß vom 20.06.2000
1 M 2011/00
Normen:
BauNVO § 23 ; BauGB § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BRS 63, 806
BauR 2000, 1844

Nachbarschützende Wirkung des sog. Baufensters)

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 1 M 2011/00

DRsp Nr. 2001/3381

Nachbarschützende Wirkung des sog. Baufensters)

»Zur nachbarschützenden Bedeutung der Festsetzung einer überbaubaren Fläche.« Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche in einem Bebauungsplan hat zumindest dann nachbarschützende Wirkung, wenn sich aus der Begründung des Bebauungsplanes ergibt, daß sie nicht nur städtebaulich motiviert, sondern auch den Interessen der Nachbarn dient, etwa weil Belichtung und Besonnung aller Grundstücke sichergestellt werden soll.

Normenkette:

BauNVO § 23 ; BauGB § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen
BRS 63, 806
BauR 2000, 1844