VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 09.08.2005
3 S 1216/05
Normen:
LBauO § 52 ;
Fundstellen:
NuR 2006, 110
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 19.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 629/05

Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, Nachbarschutz

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2005 - Aktenzeichen 3 S 1216/05

DRsp Nr. 2007/23836

Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, Nachbarschutz

»Die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.«

Normenkette:

LBauO § 52 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Beigeladenen ist zulässig, aber nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen die dem Beigeladenen erteilten Nachtragsbaugenehmigungen vom 23.8.2004 und 10.1.2005 zu Recht stattgegeben.