VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 09.12.2005
5 S 825/04
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 11.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1680/01

Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme): Sägewerk, Erweiterung, Änderung, Lärmbelastung, Wohngebäude, Vorbelastung, Rücksichtnahme

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2005 - Aktenzeichen 5 S 825/04

DRsp Nr. 2008/7968

Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme): Sägewerk, Erweiterung, Änderung, Lärmbelastung, Wohngebäude, Vorbelastung, Rücksichtnahme

»Zur Einhaltung des Rücksichtnahmegebots i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB in einem gewerblich geprägten Gebiet, wenn ein vorhandener Sägewerkbetrieb in Nachbarschaft zu einem Wohngebäude erweitert bzw. geändert werden soll.«

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigungen zur Änderung und Erweiterung eines Sägewerkbetriebs.