OLG Celle - Beschluss vom 05.09.2002
13 Verg 9/02
Normen:
GWB § 98 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 60
OLGReport-Celle 2003, 28
Vorinstanzen:
VK Nds Landesamt für Straßenbau - VK 4/02 -,

Nachprüfung der Ausschreibung eines Teilauftrages im Rahmen eines öffentlichen Auftrags durch den privaten Bauunternehmer als Auftragnehmer

OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 13 Verg 9/02

DRsp Nr. 2004/7962

Nachprüfung der Ausschreibung eines Teilauftrages im Rahmen eines öffentlichen Auftrags durch den privaten Bauunternehmer als Auftragnehmer

»Wird ein privates Bauunternehmen aufgrund einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung mit der Errichtung eines Gesamtbauwerks beauftragt und schreibt dieses Unternehmen einen Teil der zu erbringenden Leistungen entspr. den ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen später in Abstimmung mit dem ursprünglichen öffentlichen Auftraggeber aus, so unterliegt die Vergabe dieses Teilauftrags nicht der Nachprüfung gem. §§ 102 ff. GWB

Normenkette:

GWB § 98 ;

Gründe:

I.

Im Oktober 1996 schrieb die Antragsgegnerin zu 1 den Neubau eines Wesertunnels im Zuge der Bundesstraße B 437 europaweit aus. Hinsichtlich der betriebstechnischen Ausstattung des Tunnels sollte im Hinblick auf zu erwartende technische Verbesserungen wie folgt verfahren werden: Diese sollte vorerst nur mit einem Pauschbetrag von 20 Mio. DM angesetzt werden. Später sollte der Auftragnehmer (also die Antragsgegnerin zu 2) diese Leistungen nach den vom Auftraggeber (der Antragsgegnerin zu 1) zur Verfügung zu stellenden Unterlagen gesondert ausschreiben und in Abstimmung mit dem Auftraggeber vergeben.