Nachträgliche Erhöhung einer Pauschalvergütung aufgrund einer allgemeinen Lohnerhöhung
BGH, vom 12.11.1964 - Aktenzeichen VII ZR 143/63
DRsp Nr. 1996/15256
Nachträgliche Erhöhung einer Pauschalvergütung aufgrund einer allgemeinen Lohnerhöhung
Eine Vereinbarung eines Pauschalpreises für Bauarbeiten schließt grundsätzlich eine Erhöhung des Preises auch im Falle einer allgemeinen Lohnerhöhung aus, es sei denn, daß die Parteien für diesen Fall ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.