BVerwG - Beschluß vom 12.12.1975
IV B 176.75
Normen:
BBauG § 12;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 5

Nachträgliche Heilung sog. Verkündungsmängel bei Bebauungsplänen

BVerwG, Beschluß vom 12.12.1975 - Aktenzeichen IV B 176.75

DRsp Nr. 2009/19966

Nachträgliche Heilung sog. Verkündungsmängel bei Bebauungsplänen

Formelle Mängel im Verkündungsvorgang können nachträglich dadurch geheilt werden, daß die bisherige, dem Gesetz nicht entsprechende Verkündung durch eine ordnungsgemäße ersetzt wird.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 1975 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000 DM festgesetzt.

Normenkette:

BBauG § 12;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Ihrer Begründung kann ein Grund für die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht entnommen werden.