Nachweis der Bautenstandsanzeige durch den bauleitenden Architekten bei Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
OLG Thüringen, Urteil vom 04.05.1999 - Aktenzeichen 5 U 1115/98
DRsp Nr. 2000/5483
Nachweis der Bautenstandsanzeige durch den bauleitenden Architekten bei Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Die in einem Bauträgervertrag vorgesehene Unterwerfung des Käufer unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen ist auch dann unwirksam, wenn als Nachweis der Fälligkeit der Vergütung die Bautenstandsanzeige durch den bauleitenden Architekten vorgesehen ist, ist, da dieser nicht unabhängig ist, sondern im Lager des Bauträgers steht.