AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 30.10.2000 - Aktenzeichen 13 C 1178/99
DRsp Nr. 2001/9920
Nachweis der Verwaltereigenschaft)
»1. Bei Abgabe einer Zustimmungserklärung nach § 12 Abs. 1WEG hat der Verwalter zu prüfen, ob beim Grundbuchamt seine Verwaltereigenschaft nachgewiesen ist.2. Der Verwalter ist einem Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Verwalter seine Verwaltereigenschaft dem Grundbuchamt nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat und infolge dessen im Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum die nach § 12 Abs. 1WEG erforderliche Zustimmungserklärung des Verwalters vom Grundbuchamt nicht akzeptiert wird.«