AG Osterholz-Scharmbeck - Urteil vom 30.10.2000
13 C 1178/99
Normen:
WEG § 12 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 851

Nachweis der Verwaltereigenschaft)

AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 30.10.2000 - Aktenzeichen 13 C 1178/99

DRsp Nr. 2001/9920

Nachweis der Verwaltereigenschaft)

»1. Bei Abgabe einer Zustimmungserklärung nach § 12 Abs. 1 WEG hat der Verwalter zu prüfen, ob beim Grundbuchamt seine Verwaltereigenschaft nachgewiesen ist. 2. Der Verwalter ist einem Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Verwalter seine Verwaltereigenschaft dem Grundbuchamt nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat und infolge dessen im Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum die nach § 12 Abs. 1 WEG erforderliche Zustimmungserklärung des Verwalters vom Grundbuchamt nicht akzeptiert wird.«

Normenkette:

WEG § 12 ;
Fundstellen
BauR 2001, 851