EuGH - Urteil vom 02.12.1999
Rs C-176/98
Normen:
Richtlinie 92/50/EWG des Rats vom 18.06.1992;
Fundstellen:
NZBau 2000, 149

Nachweis der Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 02.12.1999 - Aktenzeichen Rs C-176/98

DRsp Nr. 2000/5308

Nachweis der Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren

»Die Richtlinie 92/50/EWG des Rats vom 18.06.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, daß sie es einem Dienstleistungserbringer gestattet, für den Nachweis, daß er die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit anderer Einrichtungen zu verweisen, welcher Rechtsnatur seine Verbindungen zu ihnen auch sein mögen, sofern er beweisen kann, daß er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt. Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob ein solcher Nachweis im Ausgangsverfahren erbracht ist.«

Normenkette: